Von A wie Abfallrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung decken wir die für Ihre Betreuung erforderlichen Rechtsgebiete durch einen oder mehrere spezialisierte Anwälte ab.

Anwaltliche oder notarielle Tätigkeit beschränkt sich in aller Regel nicht auf die Beherrschung eines bestimmten Rechtsgebietes, z.B. des Grundstücksrechts, sondern erfordert je nach Aufgabenstellung spezifische Techniken und Erfahrungen. 

So sind die Anforderungen an die Prozessführung in einer grundstücksrechtlichen Angelegenheit andere als bei der anwaltlichen Verhandlung eines Grundstückskaufvertrages, die sich wiederum von den Anforderungen an die Gestaltung einer notariellen Urkunde in diesem Bereich unterscheiden. Grundstücksrechtliche Kenntnisse allein reichen nicht, um den gewünschten Prozess- oder Beratungserfolg sicherzustellen.

Deshalb verbinden wir Spezialkenntnisse der betroffenen Rechtsgebiete mit spezifischen Erfahrungen und Kenntnissen in der erforderlichen anwaltlichen „Technik“, wie z.B. Prozessführung, Vertragsverhandlung und -gestaltung, Ansiedlung oder Nachfolgegestaltung. Dabei sichern wir eine optimale Betreuung ggf. durch eine entsprechende Teambildung.


Schwerpunkte