Ansiedlungen von Unternehmen erfordern neben jahrelanger Erfahrung eine genaue Kenntnis des Ansiedlungsrahmens und insbesondere angesichts der Vielzahl zu lösender rechtlicher Probleme aus den verschiedensten Bereichen Kompetenz in der Handhabung juristischer „Schnittstellen“.
Wir betreuen Sie im Rahmen einer Ansiedlung u.a. bei:

  • Beratung und Gestaltung bei der Rechtsformwahl und Gründung des Vorhabensträgers

  • Erarbeitung eines zeitlich spezifizierten Prozeßablaufplanes, dessen Fortschreibung und laufendes Controlling

  • Unterstützung und Beratung bei der Standortauswahl, insbesondere auch Grundstücks- Due-Diligence

  • Gestaltung und Verhandlung Ansiedlungsvertrag

  • Prüfung der für die Ansiedlung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen

  • Begleitung und Vertretung in den Genehmigungsverfahren

  • Fördermittelberatung, Begleitung und Vertretung im Verfahren

  • Begleitung und ggf. Vertretung bei der Finanzierungsbeschaffung

  • Beratung und Vertretung bei der Vorhabensrealisierung, insbesondere in der Bauphase

  • Beratung und Gestaltung der inneren Struktur des Ansiedlungsunternehmens (Geschäftsführerdienstverträge, Arbeitsverträge, Liefervereinbarungen, AGB’s etc.)

Durch eine Vielzahl erfolgreich abgewickelter Projekte aus unterschiedlichen Branchen verfügen wir entsprechende Erfahrung, Kontakte und Routine, so dass auch bei engem Zeitrahmen eine Vorhabensrealisierung gewährleistet werden kann.

Unsere Expertise in diesem Bereich hat ihren Niederschlag auch darin gefunden, dass Rechtsanwalt Krämer regelmäßig rechtliche Schulungen für Wirtschaftsförderungsgesellschaften durchführt.